CMMS/CAFM Software für Instandhaltung, Wartung und Facility Management

Sicherheitslücke melden – Politik zur koordinierten Offenlegung von Schwachstellen

Stand: [08.09.2026]

 

1. Zweck

Die Sicherheit unserer Produkte hat für uns hohe Priorität. Wir begrüßen es ausdrücklich, wenn Sie uns auf mögliche Schwachstellen in unseren Produkten und Diensten hinweisen. Diese Seite beschreibt, wie Sie uns eine Schwachstelle melden können und wie wir mit Ihrer Meldung umgehen.

 

2. Geltungsbereich

Diese Politik gilt für sämtliche von der M.O.P. Management-Organisations-Partner GmbH bereitgestellten Produkte mit digitalen Elementen und die zugehörigen Dienste, einschließlich aller bereits ausgelieferten Produktversionen.

Außerhalb des Geltungsbereichs liegen insbesondere:

  • Meldungen ohne konkreten sicherheitsrelevanten Bezug (z. B. reine Konfigurationsempfehlungen ohne nachweisbare Ausnutzbarkeit),
  • Angriffe, die physischen Zugriff, Social Engineering gegenüber unseren Mitarbeitenden oder Denial-of-Service-Angriffe erfordern,
  • Schwachstellen in Produkten oder Diensten Dritter, die nicht unserer Verantwortung unterliegen.

 

3. Wie Sie eine Schwachstelle melden

Bitte senden Sie Ihre Meldung an folgende Kontaktadresse:

E-Mail: datenschutz@mop-zwickau.de

Zur besseren Bearbeitung bitten wir Sie, folgende Informationen anzugeben:

  • betroffenes Produkt und (soweit bekannt) betroffene Version
  • eine möglichst genaue Beschreibung der Schwachstelle
  • Schritte zur Reproduktion
  • mögliche Auswirkungen
  • keine vertraulichen Informationen
  • Ihre Kontaktdaten für Rückfragen (Sie können dabei anonym bleiben, wenn Sie das wünschen)

 

4. Unser Umgang mit Ihrer Meldung

  • Eingangsbestätigung: Wir bestätigen den Eingang Ihrer Meldung schnellstmöglich.
  • Bewertung: Wir prüfen die gemeldete Schwachstelle und halten Sie über den Bearbeitungsstand auf dem Laufenden.
  • Behebung und Offenlegung: Wir bemühen uns, bestätigte Schwachstellen zeitnah zu beheben. Über eine Veröffentlichung entscheiden wir im Einzelfall, in der Regel erst nach Bereitstellung einer Abhilfemaßnahme.
  • Wir bitten Sie, gemeldete Schwachstellen bis zur abgestimmten Offenlegung vertraulich zu behandeln.

 

5. Zusicherung für gutgläubige Sicherheitsforschung (Safe Harbour)

Sofern Sie im Einklang mit dieser Politik handeln, insbesondere Schwachstellen nicht ausnutzen, keine Daten Dritter offenlegen oder verändern und uns eine angemessene Frist zur Behebung einräumen, betrachten wir Ihre Forschung als gutgläubig autorisiert und werden gegen Sie keine rechtlichen Schritte einleiten.

 

6. Information unserer Nutzerinnen und Nutzer

Im Fall einer bestätigten, sicherheitsrelevanten Schwachstelle informieren wir betroffene Nutzerinnen und Nutzer über eine direkte Benachrichtigung sowie erforderlichenfalls über Maßnahmen zur Risikominderung und über verfügbare Sicherheitsaktualisierungen.

Support Kontakt Vertrieb